Überblick
Die Fakultät für Rechtswissenschaft hat in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft ein speziell auf die Juristenausbildung zugeschnittenes Fremdsprachenprogramm entwickelt, welches neben der Fachsprache auch Einblicke in die jeweiligen Rechtssysteme bietet.
Die Veranstaltungen werden von juristischem Lehrpersonal aus den entsprechenden Ländern abgehalten.
Die Fakultät bietet rechtswissenschaftliche Veranstaltungen in sechs verschiedenen Sprachen an:
Neben einem "kleinen" Fremdsprachenkurs (2 Semester) sind in einigen Sprachen auch längere Kurse über vier Semester möglich, welche mit einer Prüfungsleistung abschließen. Diese Zusatzqualifikation wird durch ein Leistungszeugnis belegt.
Die Veranstaltungen zur Englischen, Französischen, Russischen und Türkischen Rechtssprache sind in der Form der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA), die übrigen Rechtssprachen als Fachkurse organisiert. Zusätzlich werden Veranstaltungen speziell zum Erwerb des Fremdsprachennachweises (Short Course) nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG angeboten.




